gesetzlich versicherte Patienten müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für therapeutische Leistungen bezahlen.
Diese beträgt 10% des Verordnungswertes + 10€ Verordnungsgebühr.
Hier rechnen Sie Ihre Zuzahlung aus:
Zuzahlungsrechner Blankoverordnung
*Unser Zuzahlungsrechner nutzt die Preise für Ergotherapeutische Leistungen mit dem Stand 01.06.2024
1. Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung entscheidet nicht der Arzt, welche konkreten Maßnahmen oder wie viele Minuten behandelt wird, sondern die Ergotherapiepraxis. Der Arzt verordnet nur:
- das Heilmittel („Ergotherapie“) und
- den Behandlungsrahmen (z. B. „bis zu 720 Minuten“ innerhalb von X Wochen)
Diese Verordnung ist häufig bei chronischen oder langfristigen Erkrankungen möglich.
2. Was bedeutet das für die Zuzahlung?
Da Dauer und Inhalte der Behandlung nicht vorab festgelegt sind, hängt die Zuzahlung davon ab, wie viele Minuten tatsächlich behandelt werden und welche Leistungen (z. B. Hausbesuch, thermische Anwendung, Analyse) erbracht werden.
3. Wie wird die Zuzahlung berechnet?
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen laut Heilmittel-Richtlinie folgende Zuzahlung:
Zuzahlung = 10 % der tatsächlichen Behandlungskosten + 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept
Beispiel:
- Gesamtwert der erbrachten Leistung: 400 €
- Zuzahlung: 40 € (10 %) + 10 € = 50 €
4. Was zählt alles zur Leistung?
Bei Blankoverordnungen kann die Praxis z. B. folgende Leistungen abrechnen:
- Behandlung (nach Zeit in 15-Minuten-Schritten inkl. Vor- und Nachbereitung)
- Hausbesuch (z. B. 25,51 € pro Termin)
- Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs (z. B. 38,43 €)
- Thermische Anwendungen (z. B. Fango, Kälte)
Wichtig: Die Vor- und Nachbereitung (zusammen 15 Min.) wird automatisch in die Behandlungsdauer einkalkuliert.
5. Was müssen Sie als Patient zahlen?
Die Praxis informiert Sie über die geplante Behandlung und die daraus entstehende voraussichtliche Zuzahlung.
Diese kann unterschiedlich hoch sein – je nachdem, wie viele Termine stattfinden und wie lange sie dauern.
6. Fazit
Blankoverordnungen bieten Flexibilität, erfordern aber auch Transparenz.
Ihre Praxis ist verpflichtet, Sie über die entstehenden Zuzahlungskosten vor Behandlungsbeginn zu informieren.