Zuzahlungsrechner

gesetzlich versicherte Patienten müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für therapeutische Leistungen bezahlen.

Diese beträgt 10% des Verordnungswertes + 10€ Verordnungsgebühr.

Hier rechnen Sie Ihre Zuzahlung aus:

 

Zuzahlungsrechner Ergotherapie (Bundeseinheitlich)

Auswählen Behandlungsform Zuzahlung € Anzahl Termine
Motorisch-funktionell5.28
Psychisch-funktionell8.80
Sensomotorisch-perzeptiv7.04
Hirnleistungstraining5.28




*Unser Zuzahlungsrechner nutzt die Preise für Ergotherapeutische Leistungen mit dem Stand 01.06.2024

Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Erwachsene Patient:innen zahlen bei gesetzlich verordneten Heilmitteln wie Ergotherapie einen Eigenanteil. Dieser besteht aus:

  • 10 € je Verordnung

  • + 10 % der Behandlungskosten

Beispiel: Sie bekommen eine Verordnung über 10 Sitzungen à 5.28 €. Dann zahlen Sie 10 € + (10 × 5.28 €) = 62.50 € insgesamt.

Wer ist befreit?
Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder chronischer Erkrankung können sich befreien lassen – das geht über Ihre Krankenkasse.

Was bedeutet das für Sie?
Die gesetzliche Zuzahlung ist verpflichtend – wir als Praxis müssen sie einziehen und an die Kasse weiterleiten. Wir informieren Sie transparent und unterstützen Sie auch gern beim Antrag auf Befreiung.

Unser Tipp:
Bewahren Sie Quittungen gut auf. Sobald Ihre Zuzahlungen 2 % (bei chronischer Erkrankung 1 %) Ihres Jahreseinkommens übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung beantragen.


Fazit:
Die gesetzliche Zuzahlung ist für viele ungewohnt – aber gesetzlich vorgeschrieben. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und sorgen für eine faire und transparente Abwicklung.

Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit an.

Nach oben scrollen