gesetzlich versicherte Patienten müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für therapeutische Leistungen bezahlen.
Diese beträgt 10% des Verordnungswertes + 10€ Verordnungsgebühr.
Hier rechnen Sie Ihre Zuzahlung aus:
Zuzahlungsrechner Ergotherapie (Bundeseinheitlich)
Was ist die gesetzliche Zuzahlung?
Erwachsene Patient:innen zahlen bei gesetzlich verordneten Heilmitteln wie Ergotherapie einen Eigenanteil. Dieser besteht aus:
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10 € je Verordnung
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+ 10 % der Behandlungskosten
Beispiel: Sie bekommen eine Verordnung über 10 Sitzungen à 5.28 €. Dann zahlen Sie 10 € + (10 × 5.28 €) = 62.50 € insgesamt.
Wer ist befreit?
Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder chronischer Erkrankung können sich befreien lassen – das geht über Ihre Krankenkasse.
Was bedeutet das für Sie?
Die gesetzliche Zuzahlung ist verpflichtend – wir als Praxis müssen sie einziehen und an die Kasse weiterleiten. Wir informieren Sie transparent und unterstützen Sie auch gern beim Antrag auf Befreiung.
Unser Tipp:
Bewahren Sie Quittungen gut auf. Sobald Ihre Zuzahlungen 2 % (bei chronischer Erkrankung 1 %) Ihres Jahreseinkommens übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung beantragen.
Fazit:
Die gesetzliche Zuzahlung ist für viele ungewohnt – aber gesetzlich vorgeschrieben. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und sorgen für eine faire und transparente Abwicklung.
Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit an.